Konzepte

- Chancen auf exklusive Kundenaufträge - Sichere Bezahlung - Verifizierte Community

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Content Creator Schutz

Unsere Kunden erhalten im ersten Schritt nur die Beschreibung deines Konzeptes. Sobald wir die Anfrage unserer Kunden verifiziert haben, wirst du von uns im Chat benachrichtigt.
Nachdem wir die Rahmenbedingungen für das Konzept mit dir geklärt haben,
schicken wir dem Interessenten ein verbindliches Angebot.

Alle Unternehmen werden von uns verifiziert und müssen bei jeder Anfrage eine NDA unterzeichnen.

Folgende Faktoren fließen in die Berechnung des Verkaufswertes mit lebenslangem Wohnrecht ein:

Unter Berücksichtigung folgender Faktoren berechnen wir Ihnen – transparent und einfach nachvollziehbar – die Höhe der für Sie erzielbaren Einmalzahlung sowie die Höhe des von Ihnen zu zahlenden monatlichen Nutzungsentgelts.

1

aktueller bezugsfreier Wert der Immobilie (Verkehrswert)

2

Lage, Ausstattung sowie der Zustand des Gebäudes

3

voraussichtliche Dauer des Wohnungsrechts

4

Kosten der Immobilienbewirtschaftung und aktuell notwendige und zukünftig zu erwartende Instandhaltungs- & Reparaturkosten

5

marktübliche und angemessene Verzinsung für den Käufer

Beispiel 01

Das Ehepaar erhält ein lebenslanges Wohnungsrecht für sein Haus, welches erstrangig im Grundbuch abgesichert wird. Darüber hinaus erhält es eine Einmalzahlung von € 450.000. Alle Reparatur- und Instand­haltungs­kosten werden bereits vom Käufer übernommen.

Neben dem lebenslangen Wohnungs­­recht erhält das Ehepaar eine Einmalzahlung von € 304.000. Sämtliche Reparatur- und Instandhaltungskosten am Haus werden vom Käufer getragen.

Beispiel 02

Steuerliche Betrachtung

Für den Immobilienverkauf mit einem Wohnungsrecht und einer Einmalzahlung gelten die allgemeinen Regeln für die steuerliche Behandlung von Immobilienverkäufen: Der Gewinn aus dem Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist in der Regel nicht zu versteuern, wenn zwischen Anschaffung beziehungsweise Bau der Immobilie und deren Veräußerung mindestens 10 Jahre liegen. Die Spekulationssteuer fällt auch dann nicht an, wenn Sie seit dem Kauf beziehungsweise der Fertigstellung wenigstens im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren selbst in der Immobilie gewohnt haben. Das lebenslange Wohnungsrecht bleibt für die Verkäufer in der Regel steuerfrei. Um sich bestmöglich abzusichern, empfehlen wir Ihnen eine steuerliche Beratung.

Vor- & Nachteile

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Montag – Donnerstag: 09:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr – 17:00 Uhr

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