Konzepte
- Verifizierte Kunden mit NDA Pflicht
- Sicherer Chat
- Garantierte Bezahlung
- Chancen auf exklusive Kundenaufträge - Sichere Bezahlung - Verifizierte Community

Verdiene Geld 💶 mit deiner Idee💡. Erstelle Branchen-konzpete für unser exklusives Kundennetzwerk.
Content Creator Schutz
Unsere Kunden erhalten im ersten Schritt nur die Beschreibung deines Konzeptes. Sobald wir die Anfrage unserer Kunden verifiziert haben, wirst du von uns im Chat benachrichtigt.
Nachdem wir die Rahmenbedingungen für das Konzept mit dir geklärt haben,
schicken wir dem Interessenten ein verbindliches Angebot.
Alle Unternehmen werden von uns verifiziert und müssen bei jeder Anfrage eine NDA unterzeichnen.
Folgende Faktoren fließen in die Berechnung des Verkaufswertes mit lebenslangem Wohnrecht ein:
Unter Berücksichtigung folgender Faktoren berechnen wir Ihnen – transparent und einfach nachvollziehbar – die Höhe der für Sie erzielbaren Einmalzahlung sowie die Höhe des von Ihnen zu zahlenden monatlichen Nutzungsentgelts.
aktueller bezugsfreier Wert der Immobilie (Verkehrswert)
Lage, Ausstattung sowie der Zustand des Gebäudes
voraussichtliche Dauer des Wohnungsrechts
Kosten der Immobilienbewirtschaftung und aktuell notwendige und zukünftig zu erwartende Instandhaltungs- & Reparaturkosten
marktübliche und angemessene Verzinsung für den Käufer

Beispiel 01

- Ehepaar
- beide 79 Jahre
- Einfamilienhaus
- Berlin-Zehlendorf
- Wert lt. Gutachten: € 900.000
- keine Erben
Das Ehepaar erhält ein lebenslanges Wohnungsrecht für sein Haus, welches erstrangig im Grundbuch abgesichert wird. Darüber hinaus erhält es eine Einmalzahlung von € 450.000. Alle Reparatur- und Instandhaltungskosten werden bereits vom Käufer übernommen.
- Ehepaar
- beide 74 Jahre
- Einfamilienhaus
- Berlin-Lichtenrade
- Wert lt. Gutachten: € 679.000
- kein Vererbungsinteresse
Neben dem lebenslangen Wohnungsrecht erhält das Ehepaar eine Einmalzahlung von € 304.000. Sämtliche Reparatur- und Instandhaltungskosten am Haus werden vom Käufer getragen.
Beispiel 02

Steuerliche Betrachtung
Für den Immobilienverkauf mit einem Wohnungsrecht und einer Einmalzahlung gelten die allgemeinen Regeln für die steuerliche Behandlung von Immobilienverkäufen: Der Gewinn aus dem Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist in der Regel nicht zu versteuern, wenn zwischen Anschaffung beziehungsweise Bau der Immobilie und deren Veräußerung mindestens 10 Jahre liegen. Die Spekulationssteuer fällt auch dann nicht an, wenn Sie seit dem Kauf beziehungsweise der Fertigstellung wenigstens im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren selbst in der Immobilie gewohnt haben. Das lebenslange Wohnungsrecht bleibt für die Verkäufer in der Regel steuerfrei. Um sich bestmöglich abzusichern, empfehlen wir Ihnen eine steuerliche Beratung.
Vor- & Nachteile
- kostenlos Wohnen bis zum Lebensende weiterhin möglich
- diskreter Verkauf
- provisionsfreier Verkauf
- hohe Auszahlbeträge
- auf Ihren Wunsch ist eine Ablösung des Wohnungsrechts gegen eine weitere faire Einmalzahlung möglich
- umfangreiche finanzielle Absicherung, der Käufer übernimmt die Kosten für Reparatur und Instandhaltungen
- bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft übernimmt der Käufer zusätzlich die Kosten für Hausverwaltung, Zuführung in die Erhaltungsrücklage und eventuelle Sonderumlagen
- als Käufer Ihrer Immobilie haben Sie in der Regel einen professionellen Partner für eine gute und langfristige Zusammenarbeit an Ihrer Seite
- erstrangige Absicherung Ihrer Rechte im Grundbuch
- lebenslanges Wohnungsrecht für Sie und ggf. Ihren Partner
- Vermietung einer Einliegerwohnung ist möglich
- komplette Vermietung nicht möglich
- Mindestalter bei Frauen 68 Jahre, bei Männern 64 Jahren
- Vererbung der Immobilie ist nicht mehr möglich

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